Ärztliche Atteste
Beunruhigendes meldet die Zeit: Zwei Fachbereiche der HU planen, das klassische ärztliche Attest nicht mehr anzuerkennen für das Fehlen bei Prüfungen. Stattdessen wollen Geografen und Sozialwissenschaftler eine genaue Beschreibung der Symptome verlangen – um dann im Einzelfall im Prüfungsausschuss selbst zu entscheiden, ob der Student tatsächlich prüfungsunfähig sei. Vizepräsident Nagel habe daraufhin für die kommenden Monate eine neue Rahmenrichtlinie angekündigt. Darin soll stehen, dass die Prüfungsämter in besonderen Fällen ein amtsärztliches Zeugnis verlangen können. Wann ein solcher »besonderer Fall« vorliegt, könnten die einzelnen Fachbereiche selbst bestimmen – allerdings dürften sie dann nicht mehr prinzipiell ein Attest mit genauer Beschreibung des Krankheitsbildes verlangen. (http://www.zeit.de/2008/36/C-Atteste)